Aus und Fortbildung
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Aus-, Weiter- und Fortbildung

Die Österreichische Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie hat u.a. die Aufgabe, durch vorgegebene Maßnahmen, Ausbildung und Fortbildung praktisch und wissenschaftlich zu fördern und zu überwachen.

Alle angeführten ordentlichen Mitglieder der Gesellschaft haben eine spezielle Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft ist zusätzlich zur Bezeichnung 'Facharzt für Plastische Chirurgie' Garant für hochqualifizierte ärztliche Betreuung und als diesbezügliches Markenzeichen zu verstehen. Bezeichnungen wie 'Schönheitschirurg', 'ästhetischer Chirurg', u.s.w. entsprechen alleine nicht den nachzuweisenden Vorgaben und Anforderungen unserer Gesellschaft.

PRÄC – Ausbildungskonzept
Ausbildungsverbund der ÖGPÄRC

Alle ausbildenden Abteilungen und Kliniken haben sich über das Aus-, Weiter und Fortbildungsreferat (AWF) zu einem Ausbildungsverbund zusammengeschlossen um ergänzend zum Angebot der einzelnen Abteilungen übergeordnete und systematische Ausbildungsinhalte zu vermitteln und Rotationen und Hospitationen zu fördern. Mit dieser Initiative soll eine bestmögliche Ausbildung der AssistenzärztInnen unter Ausnützung der Stärken und Schwerpunkte der einzelnen Ausbildungsstätten unterstützt werden.

Es erfolgt eine zentrale Unterstützung der einzelnen Ausbildungsverantwortlichen durch didaktische Hilfestellungen und die Bereitstellung von Evaluationsinstrumenten für arbeitsplatzbasierte Lehrsituationen.

Das theoretische Angebot erfolgt intern durch trägerspezifische Veranstaltungen und durch Klinik/Abteilungsinterne Fortbildungen.

Auf nationaler Ebene gibt es ein umfassendes begleitendes Angebot. Dafür hat das AWF-Referat ein 4,5 Jahre dauerndes Curriculum ausgearbeitet. Dieses beinhaltetet zwei zwei-tägige Veranstaltungen pro Jahr, denen inhaltlich die Ausbildungserfordernisse der KEF-RZ Verordnung zugrunde gelegt sind. Dieses „AWF-Curriculum“ ist Teil des Ausbildungsplans und stellt für alle in Ausbildung befindlichen ÄrztInnen eine verpflichtend zu besuchende Veranstaltungsreihe dar.

Die Veranstaltungen richten sich insbesondere an folgende Zielgruppen:

  • TurnusärztInnen in Ausbildung zum Sonderfach PRÄCH
  • FachärztInnen als Tutor/Innen und als Teilnehmer/Innen für Modulangebot
  • Niedergelassene FachärztInnen sowohl als auch ReferentInnen wie TeilnehmerInnen


  • Grundlagen der Ausbildung im Sonderfach Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

    In der Fächergruppe Chirurgie

    Allgemeines


    Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie sind in nachfolgenden Rechtsvorschriften festgelegt:

    • Ärztegesetz 2015: § 8 Ausbildung zum Facharzt/In, § 10 Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Facharzt (ÄrzteG 1998, Fassung 5.11.2015) www.ris.bka.gv.at - Geltende Fassung - Bundesnormen & Gesetzesnummer

    • Ärzteausbildungsordnung - ÄAO 2015 - Erfordernisse für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt (fachärztliche Ausbildung) - Sonderfächer und Definition der Aufgabengebiete, 4. Abschnitt, § 15 (5.6) www.ris.bka.gv.at Geltende Fassung - Bundesnormen & Gesetzesnummer

    • KEF-RZ-V 2015 (Kompetenzen/Erfahrungen/Fertigkeiten – Rasterzeugnisverordnung) – Ausbildungsinhalte, Anlage 6.6 www.aerztekammer.at - Fachaerzte 2015 - Anlage 6

    Fachdefinition

    Das Sonderfach Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie umfasst die Prävention, die Diagnostik, die operative und nicht-operative Behandlung, die Nachsorge und die fachspezifische Rehabilitation von angeborenen oder erworbenen, akuten und chronischen Gewebe- und Funktionsdefekten am ganzen Körper in allen Altersgruppen und Geschlechtern. Dies betrifft Situationen insbesondere bei Fehlbildungen, nach Unfällen, Tumoroperationen und Brandverletzungen, nach Infektion, Degeneration und Alterung, bei angeborenen oder erworbenen Formanomalien und Formveränderungen am ganzen Körper sowie bei ästhetischen Problemstellungen. Diese Aufgaben erfolgen mittels konservativen und operativen Verfahren, insbesondere Methoden des Gewebetransfers und der Gewebetransplantation sowie alloplastischen und prothetischen Methoden zur funktionellen und ästhetischen Wiederherstellung oder Verbesserung.

    UEMS - Definition

    The movement of tissue from one part of the body to any other in order to create what was missing at birth (plastic surgery, including craniofacial and gender surgery), to re-create what was lost, damaged or distroyed by trauma (including burns), tumour, infection or degeneration (reconstructive surgery, with or without microsurgical techniques), to ameliorate the outer aspect of the body (aesthetic surgery, including post-bariatric surgery). Hand Surgery as an organ specialty is also part of the specialty.

    Umfang der Ausbildung

    Das Sonderfach „Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“ ist Teil der chirurgischen Fächergruppe und hat fachspezifische Besonderheiten in der Ausbildungsstruktur. Neben der allgemeinen chirurgischen Grundausbildung werden die Möglichkeiten der Schwerpunktbildung in Form von Modulen genutzt.

    Nachfolgend findet sich die Ausbildungsstruktur aller postgraduellen Ausbildungen in Österreich.





    Das Sonderfach der PRÄC weist dabei Besonderheiten auf: Es gibt eine gemeinsame Ausbildungsstrecke innerhalb der Sonderfachgrundausbildung, welche im Ausmaß von 15 Monaten im Rahmen der chirurgischen Fächergruppe oder fachspezifisch absolviert werden kann. Die Sonderfachschwerpunktausbildung ist modular organisiert und erlaubt die Wahl und Vertiefung in fachspezifischen Schwerpunkten.

    ÄAO, Anlage 6, Chirurgische Sonderfächer:
    6. Abschnitt: Sonderfach Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie

    A. Definition des Aufgabengebiets
    Das Sonderfach Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung, Nachbehandlung, Wiederherstellung sowie Verbesserung angeborener oder durch Krankheit, Degeneration, Alter, Tumor, Unfall verursachte, sichtbare, gestörte Körperfunktionen und Körperform sowie die Behandlung von Brandverletzten in der Akutphase und sekundären Rekonstruktionsphase sowie Differenzialtherapie bei postoperativen Komplikationen, Großwunden, Wundheilungsstörungen und Fehlbildungen sowie Transplantation isogener, allogener und synthetischer Ersatzstrukturen.

    Mindestdauer der Ausbildung

    9 Monate Basisausbildung
    36 Monate Sonderfachgrundausbildung (davon 15 Monate in ekem chirurgischen Sonderfach möglich)
    27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.

    Dies wird in der nachfolgenden graphischen Darstellung veranschaulicht:





    Die genaue Ärzte-Ausbildungsverordnung finden Sie hier

    Basisausbildung

    „Basisausbildung“ bezeichnet den ersten Teil der ärztlichen Ausbildung in der Dauer von zumindest neun Monaten zum Erwerb der klinischen Basiskompetenz in chirurgischen und konservativen Fachgebieten.
    Ziel der Basisausbildung ist die Befähigung der Ärztin/des Arztes im Rahmen von Nacht-, Feiertags- oder Wochenenddiensten Patientinnen/Patienten einer Fachabteilung oder Organisationseinheit im Umfang der gemäß Abs. 3 erworbenen Kompetenzen zu versorgen sowie zum Management von intramuralen Notfallsituationen bis zum Eintreffen höherwertiger Hilfe.

    Im Rahmen der Basisausbildung sind Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in chirurgischen und konservativen Fachgebieten gemäß der von der Österreichischen Ärztekammer erlassenen Verordnung zu erwerben.

    KEF für Basisausbildung

    Sonderfach-Grundausbildung und Sonderfach-Schwerpunktausbildung

    „Sonderfach-Grundausbildung“ bezeichnet die im Rahmen der Sonderfachausbildung an die Basisausbildung anschließende fachspezifische Grundausbildung im Sonderfach zur Vermittlung von grundsätzlichen Kompetenzen im gesamten Gebiet des Sonderfaches.

    „Sonderfach-Schwerpunktausbildung“ bezeichnet die an die Sonderfach-Grundausbildung anschließende Schwerpunktausbildung zur vertieften Ausbildung in Teilgebieten des Sonderfaches.

    „Module“ bezeichnen jene Abschnitte der Sonderfach-Schwerpunktausbildung zur Vermittlung bestimmter Fachgebiete.

    „Wissenschaftliches Modul“ ist ein für alle Sonderfachrichtungen gleich gestaltetes Modul zur Qualifizierung im Bereich wissenschaftlicher Tätigkeit, wobei bei Erfüllung der Kriterien die Anrechnung einer wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen eines wissenschaftlichen Doktorats- oder PhD-Studiums im Ausmaß von bis zu neun Monaten auf die Sonderfach-Schwerpunktausbildung möglich ist. Es ist zulässig, das wissenschaftliche Modul bereits nach Abschluss der Basisausbildung zu absolvieren. Eine allenfalls begonnene Sonderfach-Grundausbildung wird dadurch unterbrochen und die Ausbildungszeit ist auf die Dauer der Sonderfach-Schwerpunktausbildung anzurechnen.

    Module des Sonderfachs Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie



    Ausbildungsstruktur

    Sofern Kenntnisse und theoretische Grundlagen für die Vermittlung von Erfahrungen und Fertigkeiten verlangt werden, ist darauf zu achten, dass neben der Vermittlung durch die/den Ausbildungsverantwortlichen, den TurnusarztInnen Gelegenheit gegeben wird, diese beispielsweise auch im Rahmen von abteilungs- oder spitalsinternen Veranstaltungen, Kongressbesuchen, E-learning Programmen oder der Nutzung einer Bibliothek zu erwerben.

    Ausbildungsbücher (Logbücher)

    Ausbildungsbücher (sogenannte Logbücher) dienen dazu, dass die Turnusärztin/der Turnusarzt einzelne Ausbildungsschritte im Detail dokumentieren kann. Das Ausbildungsbuch soll der/dem in Ausbildung befindlichen Ärztin/Arzt im Nachweis der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unterstützen. Der Inhalt der Ausbildungsbücher ergibt sich aus dem Inhalt der Rasterzeugnisse.

    Rasterzeugnisse

    Rasterzeugnisse dienen zum Nachweis über die mit Erfolg zurückgelegte Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt. Die Rasterzeugnisse sind nach dem Muster der Ärztekammer als Rasterzeugnisse für die Basisausbildung, für die Sonderfach-Grundausbildung und die Sonderfach-Schwerpunktausbildung sowie für das wissenschaftliche Modul mit den von der Ärztekammer genannten Inhalten auszufertigen.

    Das Rasterzeugnis für die Basisausbildung ist vom ärztlichen Leiter der Krankenanstalt, das Rasterzeugnis für die Ausbildung in der Sonderfach-Grundausbildung und der Sonderfach-Schwerpunktausbildung vom Ausbildungsverantwortlichen sowie das Rasterzeugnis für das wissenschaftliche Modul zu unterfertigen und hat die Feststellung zu enthalten, dass die Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsfach mit oder ohne Erfolg zurückgelegt worden ist. Vermittelte und nicht vermittelte Inhalte sind deutlich und nachvollziehbar zu kennzeichnen.

    Die Rasterzeugnisse haben
    • 1. den Inhalt, die vermittelten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Basisausbildung und in den jeweiligen Fachgebieten
    • sowie
    • 2. die Dauer der jeweiligen Fachgebiete der allgemeinärztlichen Ausbildung, der Sonderfach-Grundausbildung und Sonderfach-Schwerpunktausbildung anzugeben.
    Weiters sind in den Rasterzeugnissen Urlaubs-, Erkrankungs- und sonstige Verhinderungs- sowie Unterbrechungszeiten anzugeben.

    Hier finden Sie die Ausbildungsinhalte der KEF und RZ-V 2015. Die dazugehörenden Rasterzeugnisse zur Bestätigung der absolvierten Ausbildung werden im Herbst 2015 veröffentlicht.

    Facharztprüfung/Prüfungszertifikate

    Die positiv absolvierte Arztprüfung ist Voraussetzung um den ärztlichen Beruf ausüben zu dürfen. Im Sinne der Patientensicherheit soll so sichergestellt werden, dass alle Ärzte/innen, die ihre Ausbildung abschließen, über ein entsprechendes Kompetenzniveau verfügen und in der Lage sind, den Arztberuf qualitätsgesichert auszuüben.
    Mit der Durchführung der Arztprüfung wurde die österreichische akademie der ärzte betraut.
    Termine, Orte, Anmeldungen, etc. finden Sie dort.
    Siehe auch: Prüfungsordnung der ÖÄK

    Das Prüfungszertifikat über die mit Erfolg zurückgelegte Facharztprüfung ist nach dem Muster der Ärztekammer auszustellen.

    Übergangsbestimmungen Für Personen, die die Ausbildung nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006, BGBI. II. Nr. 286/2006, abschließen, sind die Bestimmungen der bis 31.5.2015 geltenden Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt, sowie über die Ausgestaltung und Form des Rasterzeugnisse und Prüfungszertifikate anzuwenden.

    Ausbildungsstätten

    In Österreich werden - anders als z.B. in Deutschland - die Abteilungen von Krankenanstalten, Universitätskliniken, und Universitätsinstitute als Ausbildungsstätten anerkannt. Der jeweilige Abteilungsleiter/Klinik- bzw. Institutsvorstand erhält keine gesonderte Ausbildungsberechtigung.

    Hier finden Sie das offizielle Verzeichnis von in Österreich zur Ausbildung zum Facharzt der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie berechtigten Aubildungsstätten.


    Fortbildung zum Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie  

    Es gehört zum ethischen Selbstverständnis der Ärztinnen und Ärzte ihre fachliche Kompetenz laufend zu erweitern und auf den neuesten Stand der Forschung zu bringen. Darüber hinaus ist eine Verpflichtung zur Fortbildung im Ärztegesetz (ÄrzteG §49) verankert. Die Selbstbestimmung in der Ärztefortbildung und der kontinuierlichen beruflichen Entwicklung trägt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ganz erheblich zur Motivation bei und erfüllt zudem ein fundamentales Recht der Ärzteschaft.

    Diesem Selbstverständnis hat sich auch das AWF-Referat verpflichtet. Daher richten sich die Veranstaltungen des AWF-Referates nicht nur an Assistenzärzte, sondern auch an Fachärzte. In dem Inhalt der Veranstaltungen wird explizit auf Fachärzte und niedergelassene Ärzte eingegangen.

    Im Beruf stehende Mediziner können ihre Fortbildung im Rahmen des kontinuierlichen Diplom-Fortbildungs-Programms der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) absolvieren. Das Programm gibt dem Arzt Orientierung über Umfang und Struktur und schließt mit dem Fortbildungsdiplom (DFP-Diplom) ab. Mit der Umsetzung des DFP-Programmes wurde die akademie der ärzte betraut. Näher Informationen zu Veranstaltungen, Spezialdiplomen und DFP-Punkten finden Sie dort.

    Alle AWF-Veranstaltungen werden mit DFP-Punkten zertifiziert. Die genaue DFP-Punkteanzahl ist der jeweiligen Veranstaltung (siehe AWF-Veranstaltungen) zu entnehmen.


    Rotationsbörse

    Um die geforderten Eingriffe im Zuge der Ausbildung ableisten zu können, ist während der Assistentenzeit häufig ein Jobwechsel oder die Rotation notwendig, da kaum eine Abteilung die gesamte Breite des Faches abbilden kann. Vor allem bestimmte Module der Sonderfach-Schwerpunktausbildung werden nicht in jeder Abteilung angeboten. Hier hilft Mitgliedern die Rotationsbörse.

    Die Rotationsbörse soll es vor allem Assistenzärzten von personell schwächeren Kliniken ermöglichen, Ausbildungsinhalte, die an der eigenen Klinik nicht gelehrt werden, an einer anderen Klinik zu erlernen.

    Möchten Sie Ihre Stelle mit einem Assistenten/In einer anderen Klinik für einen bestimmten Zeitraum tauschen? Dann melden Sie sich bei unserer Rotationsbörse an.