Aus-, Weiter- und Fortbildung
Die Österreichische Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie hat u.a. die Aufgabe, durch vorgegebene Maßnahmen, Ausbildung und Fortbildung praktisch und wissenschaftlich zu fördern und zu überwachen.
Alle angeführten ordentlichen Mitglieder der Gesellschaft haben eine spezielle Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft ist zusätzlich zur Bezeichnung 'Facharzt für Plastische Chirurgie' Garant für hochqualifizierte ärztliche Betreuung und als diesbezügliches Markenzeichen zu verstehen. Bezeichnungen wie 'Schönheitschirurg', 'ästhetischer Chirurg', u.s.w. entsprechen alleine nicht den nachzuweisenden Vorgaben und Anforderungen unserer Gesellschaft.
PRÄC – Ausbildungskonzept
Ausbildungsverbund der ÖGPÄRC
Alle ausbildenden Abteilungen und Kliniken haben sich über das Aus-, Weiter und Fortbildungsreferat (AWF) zu einem Ausbildungsverbund zusammengeschlossen um ergänzend zum Angebot der einzelnen Abteilungen übergeordnete und systematische Ausbildungsinhalte zu vermitteln und Rotationen und Hospitationen zu fördern. Mit dieser Initiative soll eine bestmögliche Ausbildung der AssistenzärztInnen unter Ausnützung der Stärken und Schwerpunkte der einzelnen Ausbildungsstätten unterstützt werden.
Es erfolgt eine zentrale Unterstützung der einzelnen Ausbildungsverantwortlichen durch didaktische Hilfestellungen und die Bereitstellung von Evaluationsinstrumenten für arbeitsplatzbasierte Lehrsituationen.
Das theoretische Angebot erfolgt intern durch trägerspezifische Veranstaltungen und durch Klinik/Abteilungsinterne Fortbildungen.
Auf nationaler Ebene gibt es ein umfassendes begleitendes Angebot. Dafür hat das AWF-Referat ein 4,5 Jahre dauerndes Curriculum ausgearbeitet. Dieses beinhaltetet zwei zwei-tägige Veranstaltungen pro Jahr, denen inhaltlich die Ausbildungserfordernisse der KEF-RZ Verordnung zugrunde gelegt sind.
Dieses „AWF-Curriculum“ ist Teil des Ausbildungsplans und stellt für alle in Ausbildung befindlichen ÄrztInnen eine verpflichtend zu besuchende Veranstaltungsreihe dar.
Die Veranstaltungen richten sich insbesondere an folgende Zielgruppen:
Grundlagen der Ausbildung
im Sonderfach Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
Allgemeines
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie sind in nachfolgenden Rechtsvorschriften festgelegt:
• Ärztegesetz 2015: § 8 Ausbildung zum Facharzt/In, § 10 Ausbildungsstätten für die Ausbildung zum Facharzt (ÄrzteG 1998, Fassung 5.11.2015) www.ris.bka.gv.at - Geltende Fassung - Bundesnormen & Gesetzesnummer
• Ärzteausbildungsordnung - ÄAO 2015 - Erfordernisse für die Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt (fachärztliche Ausbildung) - Sonderfächer und Definition der Aufgabengebiete, 4. Abschnitt, § 15 (5.6) www.ris.bka.gv.at Geltende Fassung - Bundesnormen & Gesetzesnummer
• KEF-RZ-V 2015 (Kompetenzen/Erfahrungen/Fertigkeiten – Rasterzeugnisverordnung) – Ausbildungsinhalte, Anlage 6.6 www.aerztekammer.at - Fachaerzte 2015 - Anlage 6
Fachdefinition
UEMS - Definition
The movement of tissue from one part of the body to any other in order to create what was missing at birth (plastic surgery, including craniofacial and gender surgery), to re-create what was lost, damaged or distroyed by trauma (including burns), tumour, infection or degeneration (reconstructive surgery, with or without microsurgical techniques), to ameliorate the outer aspect of the body (aesthetic surgery, including post-bariatric surgery). Hand Surgery as an organ specialty is also part of the specialty.
Umfang der Ausbildung
Nachfolgend findet sich die Ausbildungsstruktur aller postgraduellen Ausbildungen in Österreich.
Das Sonderfach der PRÄC weist dabei Besonderheiten auf: Es gibt eine gemeinsame Ausbildungsstrecke innerhalb der Sonderfachgrundausbildung, welche im Ausmaß von 15 Monaten im Rahmen der chirurgischen Fächergruppe oder fachspezifisch absolviert werden kann. Die Sonderfachschwerpunktausbildung ist modular organisiert und erlaubt die Wahl und Vertiefung in fachspezifischen Schwerpunkten.
ÄAO, Anlage 6, Chirurgische Sonderfächer:
6. Abschnitt: Sonderfach Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung, Nachbehandlung, Wiederherstellung sowie Verbesserung angeborener oder durch Krankheit, Degeneration, Alter, Tumor, Unfall verursachte, sichtbare, gestörte Körperfunktionen und Körperform sowie die Behandlung von Brandverletzten in der Akutphase und sekundären Rekonstruktionsphase sowie Differenzialtherapie bei postoperativen Komplikationen, Großwunden, Wundheilungsstörungen und Fehlbildungen sowie Transplantation isogener, allogener und synthetischer Ersatzstrukturen.
Mindestdauer der Ausbildung
36 Monate Sonderfachgrundausbildung (davon 15 Monate in ekem chirurgischen Sonderfach möglich)
27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.
Dies wird in der nachfolgenden graphischen Darstellung veranschaulicht:
Die genaue Ärzte-Ausbildungsverordnung finden Sie hier
Basisausbildung
Ziel der Basisausbildung ist die Befähigung der Ärztin/des Arztes im Rahmen von Nacht-, Feiertags- oder Wochenenddiensten Patientinnen/Patienten einer Fachabteilung oder Organisationseinheit im Umfang der gemäß Abs. 3 erworbenen Kompetenzen zu versorgen sowie zum Management von intramuralen Notfallsituationen bis zum Eintreffen höherwertiger Hilfe.
Im Rahmen der Basisausbildung sind Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in chirurgischen und konservativen Fachgebieten gemäß der von der Österreichischen Ärztekammer erlassenen Verordnung zu erwerben.
KEF für Basisausbildung
Sonderfach-Grundausbildung und Sonderfach-Schwerpunktausbildung
„Sonderfach-Schwerpunktausbildung“ bezeichnet die an die Sonderfach-Grundausbildung anschließende Schwerpunktausbildung zur vertieften Ausbildung in Teilgebieten des Sonderfaches.
„Module“ bezeichnen jene Abschnitte der Sonderfach-Schwerpunktausbildung zur Vermittlung bestimmter Fachgebiete.
„Wissenschaftliches Modul“ ist ein für alle Sonderfachrichtungen gleich gestaltetes Modul zur Qualifizierung im Bereich wissenschaftlicher Tätigkeit, wobei bei Erfüllung der Kriterien die Anrechnung einer wissenschaftlichen Arbeit im Rahmen eines wissenschaftlichen Doktorats- oder PhD-Studiums im Ausmaß von bis zu neun Monaten auf die Sonderfach-Schwerpunktausbildung möglich ist. Es ist zulässig, das wissenschaftliche Modul bereits nach Abschluss der Basisausbildung zu absolvieren. Eine allenfalls begonnene Sonderfach-Grundausbildung wird dadurch unterbrochen und die Ausbildungszeit ist auf die Dauer der Sonderfach-Schwerpunktausbildung anzurechnen.
Module des Sonderfachs Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
>> KEF für die Sonderfach-Grundausbildung und Sonderfach-Schwerpunktausbildung der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie
>> Ausbildungsinhalte/KEF für das wissenschaftliche Modul
Ausbildungsstruktur
Ausbildungsbücher (Logbücher)
Rasterzeugnisse
Das Rasterzeugnis für die Basisausbildung ist vom ärztlichen Leiter der Krankenanstalt, das Rasterzeugnis für die Ausbildung in der Sonderfach-Grundausbildung und der Sonderfach-Schwerpunktausbildung vom Ausbildungsverantwortlichen sowie das Rasterzeugnis für das wissenschaftliche Modul zu unterfertigen und hat die Feststellung zu enthalten, dass die Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsfach mit oder ohne Erfolg zurückgelegt worden ist. Vermittelte und nicht vermittelte Inhalte sind deutlich und nachvollziehbar zu kennzeichnen.
Die Rasterzeugnisse haben
- 1. den Inhalt, die vermittelten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Basisausbildung und in den jeweiligen Fachgebieten sowie
- 2. die Dauer der jeweiligen Fachgebiete der allgemeinärztlichen Ausbildung, der Sonderfach-Grundausbildung und Sonderfach-Schwerpunktausbildung anzugeben.
Hier finden Sie die Ausbildungsinhalte der KEF und RZ-V 2015. Die dazugehörenden Rasterzeugnisse zur Bestätigung der absolvierten Ausbildung werden im Herbst 2015 veröffentlicht.
Facharztprüfung/Prüfungszertifikate
Mit der Durchführung der Arztprüfung wurde die österreichische akademie der ärzte betraut.
Termine, Orte, Anmeldungen, etc. finden Sie dort.
Siehe auch: Prüfungsordnung der ÖÄK
Das Prüfungszertifikat über die mit Erfolg zurückgelegte Facharztprüfung ist nach dem Muster der Ärztekammer auszustellen.
Übergangsbestimmungen Für Personen, die die Ausbildung nach der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006, BGBI. II. Nr. 286/2006, abschließen, sind die Bestimmungen der bis 31.5.2015 geltenden Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt, sowie über die Ausgestaltung und Form des Rasterzeugnisse und Prüfungszertifikate anzuwenden.
Ausbildungsstätten
Hier finden Sie das offizielle Verzeichnis von in Österreich zur Ausbildung zum Facharzt der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie berechtigten Aubildungsstätten.
Fortbildung zum Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie
Es gehört zum ethischen Selbstverständnis der Ärztinnen und Ärzte ihre fachliche Kompetenz laufend zu erweitern und auf den neuesten Stand der Forschung zu bringen. Darüber hinaus ist eine Verpflichtung zur Fortbildung im Ärztegesetz (ÄrzteG §49) verankert. Die Selbstbestimmung in der Ärztefortbildung und der kontinuierlichen beruflichen Entwicklung trägt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ganz erheblich zur Motivation bei und erfüllt zudem ein fundamentales Recht der Ärzteschaft.Diesem Selbstverständnis hat sich auch das AWF-Referat verpflichtet. Daher richten sich die Veranstaltungen des AWF-Referates nicht nur an Assistenzärzte, sondern auch an Fachärzte. In dem Inhalt der Veranstaltungen wird explizit auf Fachärzte und niedergelassene Ärzte eingegangen.
Im Beruf stehende Mediziner können ihre Fortbildung im Rahmen des kontinuierlichen Diplom-Fortbildungs-Programms der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) absolvieren. Das Programm gibt dem Arzt Orientierung über Umfang und Struktur und schließt mit dem Fortbildungsdiplom (DFP-Diplom) ab. Mit der Umsetzung des DFP-Programmes wurde die akademie der ärzte betraut. Näher Informationen zu Veranstaltungen, Spezialdiplomen und DFP-Punkten finden Sie dort.
Alle AWF-Veranstaltungen werden mit DFP-Punkten zertifiziert. Die genaue DFP-Punkteanzahl ist der jeweiligen Veranstaltung (siehe AWF-Veranstaltungen) zu entnehmen.
Rotationsbörse
Die Rotationsbörse soll es vor allem Assistenzärzten von personell schwächeren Kliniken ermöglichen, Ausbildungsinhalte, die an der eigenen Klinik nicht gelehrt werden, an einer anderen Klinik zu erlernen.
Möchten Sie Ihre Stelle mit einem Assistenten/In einer anderen Klinik für einen bestimmten Zeitraum tauschen? Dann melden Sie sich bei unserer Rotationsbörse an.